1 Zweck
Der Kyburger-Fonds bezweckt die finanzielle Unterstützung von Mitgliedern des Verbandes Pfadfinder Kyburg Thun, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte sich in finanziellen Engpässen befinden. Diese Unterstützung erfolgt durch die teilweise Übernahme von Jahresbeiträgen, Kosten für die Uniform und Lagerkosten.
2 Mittel
Der APV bezahlt einen seinem Vermögen angepassten Betrag in diesen Fonds. Die Jahresversammlung setzt auf Antrag des Vorstandes diesen Betrag fest.
3 Verwaltung
Der Vorstand verwaltet den Fonds. Er legt der Jahresversammlung einen Tätigkeitsbericht und die Jahresrechnung vor.
4 Gesuchstellung
Die Abteilungsleiter, bzw. die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Mitgliedern des Verbandes Kyburg Thun stellen die schriftlichen Gesuche an den Kassier des APV. Die Gesuche sind gut zu begründen und zu belegen. Sie werden von allen vertraulich behandelt.
5 Entscheidung
Die Gesuche werden vom Kassier geprüft und allenfalls nach Rücksprache mit der zuständigen Abteilungsleitung und dem APV-Vorstand genehmigt. Der Vorstand entscheidet endgültig, ob diesen Gesuchen entsprochen werden kann. In der Regel wird die Hälfte der Kosten vergütet.
Dieses Reglement wurde von den Mitgliedern des APV Kyburg Thun am 28. Februar 2022 genehmigt.
Es ersetzt das Reglement vom 16. März 2013.
Gesuchsformular
Bitte ausdrucken, unterschreiben und an die im Formular angegebene Adresse schicken: